Hier muss die Behandlung spätestens 10/14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen. Nachvollziehbare Verhinderungen werden allerdings akzeptiert. Die Krankenkassen berechnen Ihnen als Versicherten einen Eigenanteil an den Kosten der Therapie. Wir als Praxis sind verpflichtet, diesen von unseren Patienten einzuziehen, und an die Kassen weiterzuleiten. Die Höhe dieser Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer pauschale Gebühr von € 10,00 (dies ist nicht die „Praxisgebühr“ bei Ärzten) sowie einem prozentualem Anteil an den verordneten Leistungen.
Ob Sie evtl. von der Zuzahlungspflicht befreit werden können, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.Sie erhalten nach Ende der Behandlung Ihr Rezept sowie eine Rechnung, um beides bei der Versicherung einzureichen. Die Preise unserer Leistungen liegen in allen Fällen innerhalb der empfohlenen Regelsätze. Diese werden abhängig von Ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung erstattet. Um Fragen zur Erstattung zu klären, nennen wir Ihnen unsere Sätze zu Beginn Ihrer Behandlung.
Deutscher Verband für Physiotherapie - Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten (ZVK) e. V.
www.zvk.org
Informations- und Diskussionsforum zur Physiotherapie
www.physio.de
Arbeitsgemeinschaft Gynäkologie/Geburtshilfe/Urologie/Proktologie im
Deutschen Verband für Physiotherapie ZVK e.V. mit Therapeutenliste
www.ag-ggup.de
www.tanzberger-konzept.de
Informationen zu Harn- und Stuhlinkontinenz erhalten Sie bei der
Deutschen Kontinenz Gesellschaft
www.kontinenz-gesellschaft.de
FrauenGesundheitsZentrum München
www.fgz-muc.de
zur Orientierung für Patienten mit privater Krankenversicherung:
www.privatpreise.de
Münchens E- Stuhl Hockeymannschaft
www.munichanimals.de
Physiotherapie, Bobath-Konzept
de.wikipedia.org/wiki/Bobath-Konzept
Sturzprävention
www.aktivinjedemalter.de
Mediation für Menschen mit/ohne Körperbehinderung
www.konflikteloesen.oyla.de